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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wins Fahrservice


§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen dem konzessionierten Unternehmen Wins Fahrservice, vertreten durch den Inhaber Roman Wins und Kundinnen sowie Kunden, die das Unternehmen Wins Fahrservice mit der Durchführung von Fahrten beauftragen, in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Einzelfall ausdrücklich der im Voraus schriftlich erteilten Zustimmung des Unternehmens Wins Fahrservice. Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen des Unternehmens Wins Fahrservice akzeptiert die Kundin/der Kunde und/oder die beförderte Person die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Wins Fahrservice.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Unternehmens Wins Fahrservice sind, soweit nichts anderes zwischen der Kundin/dem Kunden und dem Unternehmen Wins Fahrservice vereinbart wurde, freibleibend.

Die Kundin/Der Kunde kann den Beförderungsantrag schriftlich, fernmündlich oder mündlich erteilen. 

Das Recht einer Nichtannahme des erteilten Beförderungsantrags ist dem Unternehmen Wins Fahrservice unbenommen. Das Unternehmen Wins Fahrservice ist, um die Sicherheit innerhalb des Fahrzeugs sowie auch im Straßenverkehr zu gewährleisten, berechtigt, Personen oder Gegenstände von einer Beförderung auszuschließen, wenn nach Ermessen des Unternehmens Wins Fahrservice oder eines von diesem beauftragten Subunternehmers eine Gefährdung von den Betreffenden ausgeht. Solche Voraussetzungen für einen Beförderungsausschluss können u. a. bei den Beförderungsantragstellern darin bestehen, wenn:

- diese unter Drogeneinfluss stehen
- gefährliche Gegenstände mitführen
- Gefahrgut transportieren
- eine Überladung des Fahrzeugs bewirken
- stark alkoholisiert sind 

Das Unternehmen Wins Fahrservice ist bemüht, auf der Grundlage der von der Kundin/dem Kunden gestellten Beförderungsanfrage bei gegebenen Beförderungsvoraussetzungen zeitnah zu bestätigen bzw. einen Vertrag abzuschließen.

Der Beförderungsvertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen Wins Fahrservice zustande. Die Preise gelten jeweils für eine Abholadresse. Zusätzliche Abholadressen müssen durch die Kundin/den Kunden im vorab mitgeteilt werden. Auf Grund der zusätzlich gefahrenen Strecke wird ein Zusatzentgelt erhoben. Gleiches gilt auch bei Rückfahrten mit mehreren Anfahrtsadressen.

Für Transferleistungen zu den Flughäfen, zu Bussen bzw. anderen zeitgebundenen Transportmitteln sind dem Wins Fahrservice eventuelle Fahrplanänderungen rechtzeitig mitzuteilen, damit entsprechend reagiert werden kann. Gleiches gilt für die Abholung von den entsprechenden Beförderungsmitteln. Für die Abholung ist die entsprechende Flug-, Zug- oder Nummer des Verkehrsmittels und Ankunftszeiten anzugeben.

 

§ 3 – Inhalt der erbrachten Leistungen

Wins Fahrservice sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Der Fahrer ist im Besitz aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen zum Personen-beförderungsgesetz (PBefG).
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben der schriftlichen Bestätigung bindend. 

Die Leistung umfasst die Durchführung der Beförderung auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Abhol- und Zielorts. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die zu befördernden Personen oder Sachen den Zielort erreicht haben. 

Die vereinbarte Leistung bei Mietwagenfahrten umfasst nicht:

- die Beförderung von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten und/oder einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten Aufsichtsperson
- trotz des bestehenden Bemühens, bestehende Zeitwünsche für die jeweils betreffenden Fahrten zu gewährleisten, die Sicherung einer strikten Einhaltung von  Terminen, insbesondere dann nicht, wenn diese durch technische oder äußere bzw. nicht vorhersehbare Einflüsse verursacht werden. Folgekosten, die durch die Nichteinhaltung von Terminen für den Fahrgast bzw. die Fahrgäste entstehen, können nicht gegenüber dem Unternehmen Wins Fahrservice bzw. gegenüber ggf. wirksam werdenden Subunternehmen geltend gemacht werden.
- die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, wenn nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen werden
- die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller der Mietwagenservices oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurück lässt
- die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen des Mietwagens
- die Information über die für alle Fahrgäste geltenden Regelungen bei grenzüberschreitendem Transport, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Der Fahrgast ist verpflichtet, diese relevanten Informationen in Eigenverantwortung selbst zu beschaffen. 

 

§ 4 – Leistungsänderungen

Leistungsänderungen sind durch den Wins Fahrservice zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Wins Fahrservice nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden und sofern die Abweichungen nicht erheblich und für die Kundin/den Kunden zumutbar sind.

Leistungsänderungen durch die Kunden/den Kunden können nur dann Akzeptanz finden, wenn diesen vom Unternehmen Wins Fahrservice zugestimmt werden. Diese bedürfen vom Grundsatz der Schriftform. Über Ausnahmefälle, die ggf. keine mündliche Zustimmung unter Beachtung der jeweiligen Fahrgegebenheiten erfordern, entscheidet das Unternehmen Wins Fahrservice in Eigenverantwortung.

 

§ 5 – Preis und Zahlungen

 

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Fahrpreis. Grundlage bilden die gefahrenen Kilometer sowie auch ein abgeschlossener Pauschalpreis. Alle Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Maut- und Fährgebühren) sind im Preis enthalten und werden nicht zusätzlich erhoben.

Durch zusätzlich entstandene Wartezeiten ab einer Stunde, die nicht durch das Unternehmen Wins Fahrservice verursacht wurden, können den vorher vereinbarten Fahrpreis um 15,00 € je Stunde zzgl. MwSt. erhöhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen Verspätungen seitens der Kundin / des Kunden innerhalb einer Stunde dem Unternehmen Wins Fahrservice oder dessen beauftragten Subunternehmen bekannt zu geben, ansonsten ist das Unternehmen dazu berechtigt von §8 dieser AGB Gebrauch zu machen.

Mehrkosten aufgrund von der Kundin/dem Kunden gewünschter Leistungsänderungen werden durch das Unternehmen Wins Fahrservice zusätzlich berechnet.

Fahrpreise für die Dienstleistung Fahrservice sind am Tag der Leistungserbringung fällig unmittelbar nach Fahrtende und, sofern nicht andere Vereinbarungen im Beförderungsvertragsabschluss getroffen worden sind, in bar zu leisten. Eine andere Fälligkeit kann im Vorfeld der Dienstleistung vereinbart werden.

Bei Rechnungskunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserstellung zu begleichen. Gerät die Kundin/der Kunde in Verzug, werden:
- für die zweite Mahnung zu einem Kostensatz von  5,00 €

- für jede weitere Mahnung  10,00 €
- Zusätzliche Kosten für Rückbuchungen etc. in vollem Umfang

der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen durch die Kundin/den Kunden oder deren ggf. mitfahrenden in Frage kommenden Haustieren entstehen und ggf. auftretenden Geruchsbelästigungen und deren Höhe je nach Abhängigkeit vom Verunreinigungsgrad bemessen wird, erfolgt durch das Unternehmen Wins Fahrservice.

Beim Transport von Hunden oder Katzen oder anderen Tieren gelten folgende Regelungen:
Bei ggf. nicht vertretbaren Voraussetzungen für einen Transport von speziellen Hunden bzw. Katzen oder anderen Tieren, u.a . bei bestehenden Gefahrenquellen für Mitreisende oder den Fahrer kann das Unternehmen Wins Fahrservice den jeweiligen Antrag zu einer Beförderung ablehnen. 
Die Kundin bzw. der Kunde hat vor Beginn des Transports Ihrer bzw. seiner Katze(n) oder ihres (ihrer) bzw. seines (seiner) Hunde(s) oder anderer Tiere dem Chauffeur des Unternehmens bzw. vom Unternehmen ggf. beauftragter Subunternehmer eine gültige Tierhaftpflicht-Versicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe nachzuweisen. Beim Transport ins Ausland gelten die jeweils geltenden Bestimmungen des Transport-Einreiselandes.
Die Kundin bzw. der Kunde hat vor Beginn des Transports Ihrer bzw. seiner Katze(n) oder ihres (ihrer) bzw. seines (seiner) Hunde(s) dem Chauffeur des Unternehmens Wins Fahrservice bzw. vom Unternehmen Wins Fahrservice ggf. beauftragten Subunternehmer gültige Tierimpf-Papiere nachzuweisen. Beim Transport ins Ausland gelten die jeweils geltenden Bestimmungen des Transport-Einreiselandes.
Beim Transport von Tiere hat die Kundin bzw. der Kunde dafür zu sorgen, dass von dieser bzw. diesem ein Transportbehältnis bzw. – bei Hunden zusätzlich – ein Maulkorb gestellt wird, damit seitens der Tiere keine Gefahr für den Fahrer bzw. andere Fahrgäste ausgeht.
Darüber hinaus sind durch die Kundin bzw. pro beförderter Katze bzw. befördertem Hund wird zusätzlich eine Fahrpauschale erhoben.

 

§ 6 – Vertretung

Der Inhaber des Unternehmens Wins Fahrservice ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Er kann auch für sein Unternehmen ggf. zukünftig zum Einsatz kommende Mitarbeiter zur Leistungserbringung für das Unternehmen beauftragen. Bei kurzfristiger Verhinderung oder Terminüberschneidungen kann das Unternehmen zur Leistungserbringung auch andere Fahrdienstunternehmen in Form der Einsatztätigkeit von Subunternehmern einsetzen.

 

§ 7 – Rücktritt und Kündigung durch die Kundin/den Kunden

Die Kundin/Der Kunde kann vor Fahrtantritt, wenn es zum Abschluss eines Beförderungsvertrags gemäß den Bestimmungen des § 2 dieser AGB gekommen ist, von diesem Vertrag zurücktreten. Nimmt sie/er die Möglichkeit wahr, hat das Unternehmen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einen Umstand beruht, den er zu vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Fahrpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Fahrpreis unter Abzug des Wertes der vom Wins Fahrservice ersparten Aufwendungen. Der Wins Fahrservice kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalisieren:

bei einem Rücktritt
bis 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt: kostenlos

ab 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt: 50 %
bei Nichtantritt und/oder versäumter Absage vor der geplanten Fahrt: 100 %

Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Wins Fahrservice zurückzuführen ist, die für die Kundin/den Kunden erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte der Kundin/des Kunden bleiben unberührt.

Kündigung
Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für die Kundin/den Kunden erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist sie/er unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
In diesen Fällen ist der Wins Fahrservice verpflichtet, die Kundin/den Kunden auf deren/dessen Verlangen hin- bzw. zurück zu befördern.
Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese von der Kundin/vom Kunden getragen.
Weitergehende Ansprüche der Kundin/des Kunden sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den der Wins Fahrservice nicht zu vertreten hat.
Kündigt die Kundin/der Kunde den Vertrag, steht dem Wins Fahrservice eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für die Kundin/den Kunden trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

 

§ 8 – Rücktritt und Kündigung durch den Wins Fahrservice

Rücktritt
Der Wins Fahrservice kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die der Wins Fahrservice nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. Seitens des Unternehmens Wins Fahrservice werden jedoch die möglichen Schritte eingeleitet, den Kunden über den nicht möglichen Fahrtantritt möglichst rechtzeitig zu informieren. Eine nicht mögliche Erreichbarkeit des Kunden wirkt sich nicht zu Lasten des Unternehmens aus. Auch eine eintretende kurzfristig eintretende Arbeitsunfähigkeit des Inhabers des Unternehmens Wins Fahrservice sowie eines von ihm beauftragten Subunternehmers ist als ein außergewöhnlicher Umstand für ein Zurücktreten vom Vertrag zu werten. In solchen Fällen kann die Kundin/der Kunde keine Folgekosten gegenüber dem Wins Fahrservice geltend machen.

Bekannte Erkrankungen des Fahrgastes, die die Fahrt beeinflussen können, sind unaufgefordert bis zum Abschluss der Fahrtvereinbarung bekannt zu geben. Wird der Unternehmer bzw. der Fahrer bzw. – falls ein/e Fahrer/in eines Subunternehmens anstelle des Unternehmens Wins Fahrservice für eine zu erbringende Fahrt eingesetzt werden muss – nicht rechtzeitig durch die zu befördernde Kundin bzw. den zu befördernden Kunden bzw. ggf. über Angehörige über während der Fahrt möglicherweise auftretende Gesundheitskomplikationen (z. B. bei Epileptikern oder Diabetikern) informiert, so dass rechtzeitig entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können, ist der Fahrer bzw. das mit dem Personentransport beauftragte Unternehmen von möglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen.

Im Zusammenhang mit dem Fahrauftrag von Personen mit Gesundheitskomplikationen werden folgende Angaben benötigt:

- Name und Adresse und telefonische Erreichbarkeit des Fahrgastes sowie der ihn betreuenden Angehörigen
- Name und Anschrift der Krankenkasse bzw. Krankenversicherungsnummer des Fahrgastes
- Name, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail des Hausarztes/der Hausärztin des Fahrgastes

Liegt ein Verhalten der zu befördernden Kundin bzw. des zu befördernden Kunden vor, das darauf schließen lässt, dass es während der Fahrt zum gewünschten Zielort zu Komplikationen kommen kann (z. B. Trunkenheit der Kundin bzw. des Kunden), ist der Wins Fahrservice bzw. ein ggf. von diesem beauftragtes Subunternehmen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass dieser Vertragsrücktritt zu Konsequenzen für den Wins Fahrservice bzw. das ggf. durch diesen beauftragte Subunternehmen führt. Die Anfahrtskosten sind von der Kundin bzw. dem Kunden zu tragen.

Kündigung
Der Wins Fahrservice kann auf der Grundlage des § 2 dieser AGB abgeschlossenen Beförderungsvertrages nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder die Kundin/den Kunden erheblich gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung nach Antritt der Fahrt – beruhend auf höherer Gewalt – ist der Wins Fahrservice auf Wunsch der Kundin/des Kunden hin verpflichtet, sie/ihn und ihre/seine Fahrgäste zurückzubefördern.
Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese von der Kundin/vom Kunden getragen.
Kündigt der Wins Fahrservice den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letzere für die Kundin/den Kunden trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

 

§ 9 – Haftung durch den Wins Fahrservice

Der Wins Fahrservice haftet der Kundin/dem Kunden auf Schadensersatz – gleich – aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 


Der Wins Fahrservice haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, die einen ordnungsgemäßen Passagiertransport unmöglich machen. 

Gleiches gilt für Naturkatastrophen, Unfälle und Verkehrsstaus sowie unvorhergesehene technische Mängel und durch die Kundin bzw. den Kunden verursachte Verspätungen bzw. Zwischenfälle.

Dies gilt insbesondere für Transferleistungen zu Flughäfen, Schiffen, Bahnhöfen sowie zu anderen wichtigen Anschlussbeförderungsstellen sowie in Krankenhäuser. 

Die Regelungen für die Rückbeförderung der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 10 – Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Unternehmens Wins Fahrservice bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen ist auf den doppelten Fahrpreis (siehe § 5 dieser AGB) beschränkt. D. h., je betroffener Person ist die Haftung auf den für diese Person bezogenen Anteil am Fahrpreis, multipliziert mit dem Faktor 2, beschränkt.

Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung wird je betroffenem Fahrgast durch das Unternehmen Wins Fahrservice bei Personenschäden sowie bei Sachschäden gemäß der Festlegungen der Höhe der durch das Unternehmen Wins Fahrservice abgeschlossenen Insassen-Versicherung gehaftet. 

§ 23 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen sobald die Schadenshöhe je beförderter und durch Unfall zu Schaden gekommener Person 1.000,00 € übersteigt.

Für Schäden an Rechtsgütern der Kundinnen bzw. Kunden – soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder der von ihm angemeldeten Fahrgäste basieren, haftet das Unternehmen Wins Fahrservice nicht.

Von eventuellen Ansprüchen, die auf einen der in § 3 Abs. 3 beschriebenen Sachverhalte beruhen, stellt der Besteller das Unternehmen Wins Fahrservice und alle von diesem in die Vertragsabwicklung eingebundenen Personen, auch von im Auftrag des Unternehmens Wins Fahrservice tätigen Subunternehmen, frei. 

 

§ 11 – Bestimmungen zur Gepäckbeförderung durch das Unternehmen Wins Fahrservice

Gepäck bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg pro Person wird – nach vorheriger Absprache mit der Kundin/dem Kunden befördert. Dabei ist unter Mitwirkung der Kundin/des Kunden zu gewährleisten, dass das Gepäck in einer solchen Art und Weise transportiert werden kann, dass durch das entsprechend der Verkehrssituation notwendige Fahrverhalten keinerlei Verletzungen sowohl für durch das Unternehmen Wins Fahrservice und dessen sowie durch das Unternehmen Wins Fahrservice tätige Fahrer sowie von beauftragten Subunternehmen als auch für die transportierten Fahrgäste (inkl. Tiere) entsteht. 

Für Schäden die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführte Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die vom Besteller oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

 

§ 12 – Datenschutz

Die Erfordernisse des Datenschutzes werden seitens des Unternehmens Wins Fahrservice u. a. dadurch eingehalten, dass

- nur die notwendigen persönlichen Daten erhoben werden, die zu einer reibungslosen Beförderung erforderlich sind.
- die betreffenden Daten vertraulich behandelt und nur im Falle eines notwendigen Subunternehmenseinsatzes diese Daten für die jeweilige konkrete Beförderungstätigkeit erforderlich sind, an dieses weitere gegeben werden. Mit dem ggf. bestehenden Beförderungsauftrag zum Einsatz kommenden Subunternehmen wird im Interesse der Einhaltung des Datenschutzes auch von diesem Unternehmen eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen.
- abgesichert wird, dass keine Daten ohne Einverständnis der jeweiligen Kundin bzw. des jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartners an Personen oder Unternehmen, die nicht in die Auftragsrealisierung involviert sind, weitergegeben werden.

 

§ 13  - Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Unternehmen Wins Fahrservice findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ulm.

 

§ 14 – Schlussbestimmungen 

Die jeweilige Kundin/Auftraggeberin bzw. der jeweilige Kunde/Auftraggeber erklärt sich mit Zustandekommen eines Beförderungsvertrages ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens Wins Fahrservice einverstanden.

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